Artikel 20a GG (Grundgesetz)
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen
Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im
Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und
nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt
und die Rechtsprechung.
Wer handelt von
unseren Politikern und Unternehmern danach und überwacht mit
Konsequenzen die Einhaltung?
Teil des
Landesgesetzes ist der Landesentwicklungsplan
Abschnitt 5.3.2 Z
(Z=Ziele, die von allen öffentlichen Stellen bei raumbedeutsamen
Planungen
und Maßnahmen als rechtsverbindliche Vorgaben zu beachten sind)
Die für eine
land- und forstwirtschaftliche
Nutzung gut geeigneten Böden und Standorte, die eine ökonomisch
und ökologisch effiziente Produktion ermöglichen, sollen als
zentrale Produktionsgrundlage geschont werden; sie dürfen nur in
unabweisbar notwendigem Umfang für andere Nutzungen vorgesehen
werden. Die Bodengüte ist dauerhaft zu bewahren.
Wer handelt von unseren verantwortlichen Landes- und
Kommunalpolitikern danach und überwacht mit Konsequenzen die
Einhaltung? |